
Herr Schreiber ist seit über 30 Jahren als Rechtsanwalt und seit mehr als 20 Jahren als Notar in Hannover tätig. Die anwaltlichen Tätigkeitsschwerpunkte, die auf den Rechtsgebieten des Grundstücks-/Immobilienrechts sowie des Erbrechts und der Testamentsgestaltung liegen, werden ergänzt durch die Interessenschwerpunkte Vertrags- und Wohnungseigentumsrecht.
Aus dieser Tätigkeit heraus, verfasst Herr Schreiber regelmäßig Artikel, z.B. für das Südstadt Journal, um aktuelle Rechtsfragen aufzugreifen und zu erläutern.
Hier haben wir für Sie eine Auswahl zusammengestellt:
- Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Wohnung oder ein Haus zu erwerben, sieht sich zunächst einer Vielzahl von Problemen gegenüber, die aber mit Hilfe von Fachleuten (Notar, Rechtsanwalt, Steuerberater, Kreditinstitut bzw. Hausbank) meist schnell und kostengünstig geklärt werden können.
- Bevor der letzte Wille überhaupt aufgeschrieben werden kann, muss die Entscheidung getroffen werden, in welcher Form dieses geschehen soll bzw. welche Art der Niederschrift des letzten Willens richtigerweise gewählt werden soll.
- „Soll ich wirklich eine Patientenverfügung treffen, obwohl ich doch ständig in der Zeitung lese, dass diese gesetzlich gar nicht durchsetzbar ist?“
- Noch vorwiegend unbekannt ist das Zentrale Vorsorgeregister, das bei der Bundesnotarkammer in Berlin geführt wird für Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen.
- „Wer vertritt meine Interessen, wenn ich einmal nicht mehr kann?“ Diese Frage stellen sich viele
Menschen, speziell ältere. Die Antwort ist einfach: Es muss eine Vollmacht ausgestellt werden. - Der Gesetzgeber hat nach Jahren der Vorbereitung Ende des letzten Jahres das Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuer- und Bewertungsrechts verabschiedet, welches zum 01.01.2009 in Kraft getreten ist.